Um Ergotherapie zu erhalten, benötigen sie einen Verordnungsschein für 10 mal Ergotherapie, à 60 Min. mit dem Namen der jeweiligen Therapeutin.

Sollten sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies ebenfalls auf dem Verordnungsschein ausgewiesen sein, damit die Krankenkassa die Mehrkosten honoriert. Die Verordnung erhalten Sie bei ihrem Fach- oder Hausarzt. Diese bringen Sie bitte in der ersten Therapiestunde mit und dann bekommen Sie von Ihrer Therapeutin einen Behandlungsplan. Dann lassen Sie die Verordnung gemeinsam mit dem Behandlungsplan bei der Krankenkassa bewilligen und bringen den bewilligten Verordnungsschein zur zweiten Therapiestunde wieder mit. Je nachdem, ob ein Vertrag zwischen der Krankenkassa und Ihrer Therapeutin besteht,  wird direkt mit der Kassa abgerechnet, oder ein Teil der Therapiekosten, den Sie bezahlen, wird Ihnen rückerstattet.

Bitte nehmen Sie bestehende Befunde zur ersten Therapie mit.

Aktuelle Tarife und Zahlungsmodalitäten teilen wir Ihnen beim Ersttelefonat gerne mit. Wir bitten Sie um eine Terminvereinbarung bei der jeweiligen Therapeutin per Telefon.

Sabine Pollhammer-Kohl

Carina Wruß