Bei welchen Zuweisungsgründen kommt Ergotherapie zum Einsatz?
-
Schwierigkeiten in der Grob-, Fein- oder Grafomotorik
-
Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
-
Ungeklärte Händigkeit
-
Störungen der Wahrnehmung und sensorischen Integration
-
Koordinationsstörung
-
Entwicklungsverzögerungen
-
angeborenen Behinderungen z.B. Fehlbildungen, Morbus Down
-
Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
-
chronischen Erkrankungen
-
Verletzungsfolgen
-
Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
-
Autismus
-
ADHS
-
.........
Wo erhalte ich eine Zuweisung für Ergotherapie?
Ergotherapie ist eine ärztlich angeordnete Therapieform. Daher benötigen sie einen Verordnungsschein von ihrem Kinderfacharzt.
Der Verordnungsschein sollte für 10mal Ergotherapie à 60 Min. ausgestellt sein und der Name der behandelnden Therapeutin muss angeführt
sein.
Bitte beachten Sie: Die Diagnose für die Verordnung sollte nach der ICD10 Klassifikation angeführt sein (www.medaustria.at/f_icd10.html).