Bei welchen Zuweisungsgründen kommt Ergotherapie zum Einsatz? 

  • Schwierigkeiten in der Grob-, Fein- oder Grafomotorik
  • Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
  • Ungeklärte Händigkeit
  • Störungen der Wahrnehmung und sensorischen Integration
  • Koordinationsstörung
  • Entwicklungsverzögerungen
  • angeborenen Behinderungen z.B. Fehlbildungen, Morbus Down
  • Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
  • chronischen Erkrankungen
  • Verletzungsfolgen
  • Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
  • Autismus
  • ADHS
  • .........

 

Wo erhalte ich eine Zuweisung für Ergotherapie?


Ergotherapie ist eine ärztlich angeordnete Therapieform. Daher benötigen sie einen Verordnungsschein von ihrem Kinderfacharzt.
Der Verordnungsschein sollte für 10mal Ergotherapie à 60 Min. ausgestellt sein und der Name der behandelnden Therapeutin muss angeführt sein. 
Bitte beachten Sie: Die Diagnose für die Verordnung sollte nach der ICD10 Klassifikation angeführt sein (www.medaustria.at/f_icd10.html).